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Unser Leistungsspektrum

Logopäden untersuchen und behandeln Menschen jeden Alters mit Sprach-, Sprech-, Stimm-, Schluck-, und Hörstörungen.

Von der Therapie von Säuglingen bis hin zu geriatrischen Menschen reicht unser Behandlungsspektrum. Sofern es verordnet ist, kann die Therapie als Hausbesuch zu Hause oder in einer Einrichtung durchgeführt werden.

Unsere Leistungen für Kinder

Das Ziel einer Therapie bei Kindern ist es, ihre Stärken zu stärken, Schwächen abzubauen und die Leistungen im Therapiefeld zu fördern. Ein wesentlicher Bestandteil der Therapie ist hierbei auch die Elternberatung.

  • Auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung (AVWS)

  • Dyslalie (Störungen der Lautbildung/der Aussprache)

  • Fütterstörungen bei Säuglingen und Kleinkindern

  • Kindliche Stimmstörungen (z.B. Schreiknötchen)

  • Hörstörungen (z.B. Cochlea Implantat)

  • Late Talker

  • Lese-Rechtschreibschwäche (LRS)

  • Lippen-Kiefer-Gaumen-Segel-Fehlbildung (LKGS)

  • Myofunktionelle/Orofaziale Störungen (Störungen des Muskelgleichgewichts im Mundbereich, häufig begleitend zu kieferorthopädischen Behandlung)

  • Poltern

  • Rhinophonie (Näseln)

  • Sprachentwicklungsbehinderungen, z.B. bei geistiger Behinderung

  • Sprachentwicklungsstörungen (Störungen der Lautbildung, Grammatik und Wortschatz, sowie Prosodie)

  • Spracherwerbsstörungen bei Mehrsprachigkeit

  • Störungen nach frühkindlicher Hirnschädigung

  • Stottern

  • Unterstützte Kommunikation (GUK, Kommunikationsgeräte)

Mein Ansatz
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Unsere Leistungen für Erwachsene
 

  • Aphasie (Sprachstörung nach neurologischen Erkrankungen)

  • Cranio-mandibuläre Dysfunktionen

  • Dysarthrie (Störung von Atmung, Stimme und Artikulation nach neurologischen Erkrankungen

  • Dysphagie (Schluckstörungen z.B. bei neurologischen oder onkologischen Erkrankungen oder nach Operationen im Kopf-Halsbereich

  • Dysphonie (Stimmstörungen)

  • Poltern

  • Sprechapraxien

  • Stottern

Was kostet eine logopädische Behandlung ?
 

Die logopädische Behandlung ist bei gesetzlicher Krankenversicherung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres kostenfrei. Ab dem 18. Lebensjahr müssen 10% der Behandlungskosten selbst übernommen werden. Der Patient kann auf Antrag bei seiner Krankenkasse von der gesetzlichen Zuzahlung befreit werden.

Sollten Sie privat krankenversichert sein, erhalten Sie zum Zwecke der Kostenklärung mit der Krankenkasse einen Kostenvoranschlag.

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